§1 Allgemeines – Geltungsbereich.
Die Geschäftsbedingung gelten für alle gegenwärtig und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit
unternehmen im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen.
Abweichend oder ergänzend Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur
Bestandteil, wenn Ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
§2 Art und Umfang der Leistung.
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der
Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt,
wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
§3 Auftragserfüllung.
Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht
erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei
Ingebrauchnahme – schriftlich begründet Einwendung erhebt. Zeit,Ort,Art und Umfang des Mangels
muss dabei genau beschrieben werden.
Bei einmaligen Werksleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme- ggf. auch
abschnittweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den
Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk
als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das
Werk als nicht abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel
bestandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die
darauf zurückführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit
der zu reinigenden Fläche und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird
keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden
Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer
Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung nicht
zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle Nachbesserung Herabsetzungen der Vergütung
(Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber des Kündigungsrecht nicht zu.
Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht
beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der
Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werkslohn begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen
auf zwei Monatsvergütungen.
§4 Aufmaß
Die der Abrechnung zugrundeiliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und
Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln. Falls der
Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. Stellt
eine Vertragspartei fest, dass die zugrundlegenden Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber
und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen.
Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes
geltenden tariflichen und gesetzlichen insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlinien
Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Für Arbeiten an
Sonn- und Feiertagen sowie für Nachtarbeiten werden die tariflichen Zuschläge berechnet. Die
angegebenen Preise sind Nettopreise. Nach § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.
§6 Sicherheitseinbehalt.
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen
oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§7 Haftung
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückführen sind, haftet der
Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshapflichtversicherung. Auf Wunsch
des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherunsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem
Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§8 Zahlungsbedingungen.
Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge
werden nicht anerkannt. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufendes
Montas fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen von 8% über den jeweils
gültigen Bassiszinsatz gemäß §247 BGB berechnet.
Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§9 Kündigung.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag mit meiner Frist von einen Monat
gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, falls ihn nicht einer der
Vertragspartner innerhalb der Kündigungsfrist kündigt. Hierzu bedarf es einer schriftlichen
Kündigung. Später eintreffende Kündigungen können nicht berücksichtigt werden. Die Möglichkeit
der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt beiderseits nach Maßgabe des §314 BGB
unberührt.
§10 Gerichtsstand.
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich Hagen.
§11 Datenspeicherung.
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige daten, soweit im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzt (§26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwalten werden.
§12 Teilunwirksamkeit.
Bei Unwirksamkeit einzelner teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmung erhalten. An Stelle der
unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen
Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
§13 Schriftformklausel.
Änderungen des Vertrages sowie Verzicht auf die Schriftform sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden.
